Erneuerbare Energien Gesetz

Das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) regelt in Deutschland und Europa im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung.

Es soll die volkswirtschaftlichen Kosten der Energiegewinnung verringern und die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas, Kohle oder Kernkraft deutlich reduzieren.

Die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien ist das Ziel! Das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) regelt außerdem den Umgang und die Vergütungen für Energiegewinnung aus den sogenannten Erneuerbaren Energien.

Zu den Vergütungssätzen 2012 für Windkraftanlagen

Für die Dauer von 20 Jahren erhält der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien einen festen Vergütungssatz pro Kilowattstunde erneuerbaren Stromes. Je nach Standort und verwendeter Technologie errechnet sich dann die Höhe des Vergütungssatzes.

Dieser Vergütungssatz sinkt jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Das bedeutet, je später eine Anlage ans Netz angeschlossen wird, um so geringer ist die Einspeisevergütung. Von der Inbetriebnahme an, garantiert das EEG eine feste Einspeisevergütung.

Das EEG regelt auch die vorrangige Abnahme des Stroms aus erneuerbaren Energien. Erneuerbare Energien-Anlagenbetreiber haben Anspruch auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss ihrer Anlage an das Stromnetz. Es besteht Anspruch auf unverzügliche und vorrangige Abnahme des gesamten zur Einspeisung angebotenen Stroms aus Erneuerbaren Energien sowie dessen Übertragung und Verteilung.

Das EEG in aktueller Form finden Sie im Link des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

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